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Gewaltschutzgesetz
Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz sorgt dafür, dass Opfer von häuslicher Gewalt in der vertrauten Umgebung bleiben können und die gewalttätige Person die gemeinsame Wohnung verlassen muss.
Das Gewaltschutzgesetz sieht dabei folgende Maßnahmen vor:
- Polizeiliche Wegweisung/Betretungs- und Annäherungsverbot: Nach einer Meldung des Opfers kann die Polizei eine*n Gewalttäter*in aus der Wohnung wegschicken. Für zwei Wochen darf er oder sie dann nicht mehr zurück in die Wohnung und darf sich der gefährdeten Person auf 100 Meter nicht mehr nähern. Sollten minderjährige Kinder von Gewalt betroffen sein, so ist die Polizei verpflichtet, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, damit diese notfalls Maßnahmen zu dessen Schutz treffen kann. Missachtet jemand das Betretungsverbot wiederholt, kann diese Person auch festgenommen werden.
Von der Maßnahme sind alle gewalttätigen Personen betroffen: Ehepartner*in, Lebensgefährte*in, Verwandte oder Mitbewohner*in einer Wohngemeinschaft ; bei Gewalt an Kindern auch der Elternteil, der Gewalt ausübt oder beide Elternteile oder deren/dessen Partner*in. Die Besitzverhältnisse an Haus oder Wohnung spielen dabei keine Rolle. So kann auch ein/e Hauseigentümer*in oder ein/e Mieter*in einer Wohnung weggewiesen werden, während der/die Partner*in, Verwandte und Mitbewohner*in im Haushalt bleiben können.
- Gerichtliche Einstweilige Verfügung: Das Zivilgericht kann gewalttätigen Mitbewohner durch eine Einstweilige Verfügung auftragen, die Wohnung auch für längere Zeit zu verlassen (an ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot anschließend oder auch unabhängig davon). Dafür muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden.
Mittels einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung kann einer gewalttätigen Person überdies für längere Zeit untersagt werden, mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder sich den gefährdeten Personen zu nähern. In diesen Fällen ist ein vorheriges Zusammenleben nicht Voraussetzung.
Gewaltformen
Gewalt tritt in unterschiedlichen Formen auf:
Physische Gewalt
Z.B. Herumschubsen, Stoßen, Festhalten, Ohrfeigen, Fußtritte, Schläge mit Gegenständen (z.B. Gürtel), Würgen, Treppe hinunterstoßen, an den Haaren reißen, Nahrung und Flüssigkeiten vorenthalten, Verhindern von Schlaf
Sexuelle Gewalt
Z.B. Nötigung zu sexuellen Handlungen, Zwang zum Anschauen von pornographischen Darstellungen, Zwang zu sexuellen Praktiken, Zwang zur Prostitution, Vergewaltigung
Psychische Gewalt
Z.B. Bedrohungen, Beleidigungen, Demütigungen, Beschimpfungen, lächerlich machen, Erzeugen von Schuldgefühlen, Einschüchterungen, jemanden für verrückt erklären, wichtige persönliche Dinge entziehen/wegwerfen/vernichten, Androhung von Kindesentziehung, mit Selbstmord drohen, Kontrolle über den Tagesablauf
Ökonomische Gewalt
Keinen Zugang zu Geld gewähren. z.B. kein eigenes Konto erlauben, Arbeitsverbot, Zugang zu einer Berufsausbildung verhindern, finanzielle Abhängigkeit schaffen und erhalten, der Partner/die Partnerin muss im eigenen Betrieb mitarbeiten, ohne dafür entlohnt zu werden
Soziale Gewalt
Bestreben, die Partnerin oder den Partner sozial zu isolieren. Z.B. Kontakte (z.B. Freundschaften, Familie) kontrollieren/einschränken/verbieten, Handy kontrollieren/wegnehmen, jemanden zu Hause einsperren
Stalking (beharrliche Verfolgung)
Wiederholte Versuche der Kontaktaufnahme (persönlich und/oder per SMS, Telefonate, Briefe, Facebook, Whatsapp, …), Verfolgung, Beobachtung, Nachspionieren, Beschimpfungen, Beleidigungen
Gewaltdynamik
Gewalt findet in gefährdeten Beziehungen nicht dauernd und offen statt. Vielmehr lässt sich ein Muster von Gewaltphasen erkennen. Wenn dieses Muster nicht durchbrochen wird, führt das zu noch mehr Gewalt.
1. Phase des Spannungsaufbaus
Damit ist gemeint, dass es hin und wieder zu Aggressionen in der Partnerschaft kommt. Damit es nicht schlimmer wird, versuchen die Opfer, das bedrohliche Verhalten unter Kontrolle zu bekommen. Sie passen sich an, spielen die Gewalt herunter und verdrängen ihre Angst. Früher oder später kommt es trotzdem zu mehr Gewalt, weil das Opfer das gewalttätige Handeln des Gegenübers mit seinem beschwichtigenden und vermeidenden Verhalten letztlich nicht kontrollieren kann.
2. Gewaltausbruch
Dabei verlieren gewalttätige Menschen die Kontrolle über sich selbst und es kommt zu schweren Misshandlungen, die auch Verletzungen mit sich bringen können. In dieser kurzen und gefährlichen Phase reagieren die Opfer sehr unterschiedlich: Sie fliehen bzw. ziehen sich zurück, wehren sich aktiv oder ertragen die Misshandlung. Oft entwickeln Opfer von schwerer häuslicher Gewalt durch diese Belastung auch ein Trauma, das zu Schlafstörungen, chronische Schmerzen, Ängstlichkeit, Verlust des Vertrauens in sich selbst und in andere Menschen führen kann.
3. Phase der Reue und Zuwendung – Latenz- oder „Honeymoon-Phase“
Nach einer Misshandlung, die gerade passiert ist, tut dies der gewalttätigen Person dann oft leid. Es gibt Täter und Täterinnen, die in diesem Moment Hilfe suchen; andere versprechen Besserung. In der Hoffnung, dass sich der Partner oder die Partnerin nun wirklich verändere, ziehen viele Opfer in dieser Phase den Wunsch nach einer Trennung zurück oder widerrufen Aussagen, die sie z.B. bei einem Strafverfahren gemacht haben. Manche Betroffene brechen begonnene Beratungsgespräche ab oder Frauen kehren vom Frauenhaus nach Hause zurück. Die Erinnerungen an die Misshandlungen werden verdrängt, der Täter oder die Täterin anderen gegenüber verteidigt und die erlittene Gewalt verharmlost.
Viele Personen, die gewalttätig sind, können ihre Versprechungen auch gegenüber anderen Personen gegenüber sehr glaubhaft darlegen. Manchmal wirkt daher auch das Umfeld dahingehend auf das Opfer ein, dem Partner oder der Partnerin zu verzeihen und nochmals eine Chance zu geben.
4. Abschieben der Verantwortung
Manche Täter oder Täterinnen sehen die Gründe für die Eskalation der Gewalt nicht bei sich selbst, sondern in äußeren Umständen (z.B. Alkoholkonsum, Schwierigkeiten bei der Arbeit) oder beim Partner oder der Partnerin. Die Verantwortung wird abgeschoben, die Schuld bei anderen gesucht. Viele gewaltbetroffene Frauen und Männer akzeptieren dies und verzeihen dem reuigen Partner oder der Partnerin und übernehmen sogar die Verantwortung für das gewalttätige Handeln („Ich habe das ja provoziert“). So glauben die Opfer daran, eine nächste Gewalteskalation durch ihr Verhalten verhindern zu können.
Schutz und Sicherheit
- Haben Sie innerhalb der Familie oder Beziehung Gewalt erlebt, dann verdrängen und verharmlosen Sie diese nicht. Haben Sie keine Angst davor, Hilfe zu holen.
- Tragen Sie immer eine Liste mit Notrufnummern bei sich, die Sie im Notfall anrufen können.
- Wenden Sie sich an Personen in ihrem Umfeld, denen Sie vertrauen (z.B. Ihren Nachbarn), damit diese bei vereinbarten Zeichen die Polizei rufen können.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig über Notunterkünfte (z.B. Frauenhaus, Krisenzimmer) bzw. erkundigen Sie sich, bei wem Sie im Notfall eine Zeit lang wohnen können.
- Rufen Sie bei Gefahr die Polizei oder verständigen Sie eine Hilfseinrichtung (Frauenhelpline: 0800 222 555; Opfer-Notruf: 0800 112 112).
- Sammeln Sie Beweise: Fotografieren Sie Verletzungen oder lassen Sie diese von einem Arzt behandeln und bestätigen. Dokumentieren Sie bei Belästigungen, Drohungen, Stalking den Inhalt, den Zeitpunkt und die Art solcher Handlungen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei weiteren Schritten.
Selbsttest
Diese Fragen helfen Ihnen dabei, einzuschätzen, ob Sie in Ihrem Alltag von Gewalt betroffen sind oder nicht. Wenn Sie eine oder mehrere Fragen für sich mit JA beantworten, empfehlen wir Ihnen, mit uns oder einer sonstigen Beratungseinrichtung Kontakt aufzunehmen. Eine Übersicht von Beratungsstellen finden Sie unter den Links.
- Wurden Sie jemals geohrfeigt, geschubst, gepackt oder gestoßen?
- Wurden Sie jemals geschlagen oder getreten?
- Wurden Sie jemals so misshandelt, dass Sie zum Arzt gehen mussten?
- Wurden Sie während der Schwangerschaft misshandelt?
- Wurden Sie mit einer Waffe oder einem Messer bedroht?
- Wurden Sie jemals mit dem Umbringen bedroht?
- Werden Sie häufig angebrüllt oder beschimpft?
- Wurden Sie jemals gewürgt oder wurde Ihnen eine Hand über den Mund gehalten?
- Wurden Sie jemals daran gehindert, einen Raum zu verlassen oder sich zu bewegen?
- Wurden Sie daran gehindert, mit jemandem zu reden oder Hilfe zu bekommen? (Der Kontakt zu Familie oder Freunden wurde verboten, das Telefon weggenommen, …)?
- Wurden Sie zu sexuellen Handlungen gezwungen?
- Haben Sie bisher in irgendeiner Form versucht, den Täter oder die Täterin zu schonen oder vor einer möglichen Strafe zu bewahren (z. B. keine Anzeige machen, eine Aussage verweigern, …)?
- Hat die Gewalt in der letzten Zeit zugenommen?
- Hat sich die Häufigkeit der Drohungen und/oder Misshandlungen erhöht?