Häusliche Gewalt

Wenn Sie von einem Familienmitglied oder von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin gedemütigt, bedroht, verletzt, misshandelt oder in Ihren Freiheiten eingeschränkt werden, wenden Sie sich an uns. Zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Kinder helfen wir bei häuslicher Gewalt, die in allen sozialen Schichten auftritt. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auch bei rechtlichen Schritten!

Gewalt im sozialen Nahraum

Auch wenn Sie von Freunden oder Bekannten gedemütigt, bedroht, verletzt, misshandelt oder in Ihren Freiheiten eingeschränkt werden, helfen wir. Wir unterstützen Opfer von Gewalt und beraten Sie auch bei rechtlichen Schritten.

Stalking / Beharrliche Verfolgung

Stalking / Beharrliche Verfolgung

Sie sind Opfer von Stalking, wenn Sie von einer Person mit verschiedenen Mitteln gegen Ihren Willen bedrängt oder belästigt werden.

Charakteristisch ist, dass Stalkinghandlungen gewisse Kontinuität und Häufigkeit aufweisen, in manchen Fällen über Monate und Jahre hinweg andauern. Das Opfer wird dabei z. B. mittels Verfolgungen, Auflauern, Ausspionieren und/oder telefonischer Belästigung (oft auch per E-Mail, Whatsapp, SMS, …), Herabwürdigung der Person im persönlichen und beruflichen Umfeld, „terrorisiert“.

Die Auswirkungen von Stalking bei den Betroffenen können von Schlaflosigkeit über Angst- und Panikattacken bis zu psychosomatischen Beschwerden reichen.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auf Ihren Wunsch bei rechtlichen Schritten!

Wie sollen Sie sich verhalten:

Verhalten bei Stalking

Abstinenz:

  • Machen Sie dem/der Täter/in nur einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm/ihr wollen. Ignorieren Sie dann die Person konsequent und reagieren Sie auf keine Art der Kontaktaufnahme.
  • Bei Telefonterror oder Stalking in sozialen Netzwerken blockieren Sie den/die Täter/in.
  • Informieren Sie sich bei ihrem Telefonbetreiber darüber, welche technischen Schutzmöglichkeiten es gibt.

Dokumentation:

  • Sichern Sie Beweise und heben Sie alles gut auf (z.B. Briefe, SMS …) Das ist wichtig bei rechtlichen Schritten.
  • Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Whatsapp-Nachrichten, SMS, Briefe, Mails, Facebookeinträge etc.). Diese sind wichtig bei rechtlichen Schritten. Machen Sie z.B. eine Bildschirmkopie (screenshot) und speichern Sie diese Daten auch auf anderen Datenträgern, nicht nur auf ihrem Handy.

Transparenz:

  • Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld darüber, dass Sie gestalkt werden. Das stärkt Sie und schwächt den/die Täter/in.
  • Wenn Sie mit dem Auto verfolgt werden, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeistation.
  • In konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf 133 (oder den Euronotruf 112).
  • Holen Sie sich Hilfe in einer Beratungseinrichtung wie dem Gewaltschutzzentrum.

Prozessbegleitung

Wir beraten und unterstützen Sie bei einer Anzeigenerstattung, einer gerichtlichen Einvernahme und begleiten Sie zu dieser. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte im Strafverfahren und unterstützen Sie, wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Im Strafverfahren können wir Ihnen wenn es erforderlich ist eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zur Seite stellen.

Folgende Personen haben Anspruch auf Prozessbegleitung:

  1. Menschen, die Opfer von Gewalt oder eines sexuellen Übergriffs geworden sind bzw. gefährlich bedroht wurden
  2. Opfer von Stalking
  3. und nahe Angehörige einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde.

Durch die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung entstehen Ihnen keine Kosten!

Angehörige

Auch wenn Sie nicht selbst Opfer von Gewalt sind, sondern jemand in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis, können Sie sich gerne mit Fragen an uns wenden!

Wir geben Ihnen hier ein paar Tipps:

  • Sprechen Sie die von Gewalt betroffene Person auf ihre Vermutungen und Beobachtungen an. Tun Sie das aber nur, wenn Sie mit der Person alleine zusammen sind.
  • Teilen Sie der Person mit, dass Sie Verständnis für ihre Situation haben.
  • Sagen Sie ihr, dass Opfer keine Schuld an der Gewalt haben.
  • Fragen Sie, wie Sie der Person am besten helfen können.
  • Auch wenn die Person Ihr Hilfsangebot zunächst ablehnt, teilen Sie Ihr mit, dass Sie immer für sie da sein werden.
  • Geben Sie die Adresse und Telefonnummer des Gewaltschutzzentrums und Frauenhauses weiter und bieten Sie Ihre Begleitung dorthin an.
  • Planen oder unternehmen Sie nichts, was die Person nicht will. Lassen Sie sie selbst entscheiden.
  • Machen Sie der Person keine Vorwürfe und drängen Sie sie nicht in eine Situation, in der sie sich rechtfertigen muss. Reden Sie nicht schlecht von der Person, die Gewalt ausübt.
  • Respektieren Sie die Entscheidung der von Gewalt betroffenen Person, auch wenn Sie diese nicht verstehen oder mittragen können
  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie selbst Gewalt beobachten. Diese muss einschreiten und entsprechende Maßnahmen setzen.
  • Bringen Sie sich selber nicht in Gefahr, wenn Sie in eine gewaltvolle Situation kommen.
  • Stellen Sie sich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung, das kann für das Opfer sehr wichtig sein.
  • Falls Kinder von Gewalt betroffen sind, melden Sie das der Polizei oder der Kinder- und Jugendhilfe. Das kann auch anonym gemacht werden.