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Stalking/Beharrliche
Verfolgung
Sie sind Opfer von Stalking (deutsch: Psychoterror),
wenn Sie von einer Person mit verschiedene Mitteln gegen ihren Willen
bedrängt oder belästigt werden.
Charakteristisch ist, dass Stalkinghandlungen gewisse Kontinuität
und Häufigkeit aufweisen,
in manchen Fällen über Monate und Jahre hinweg andauern.
Das Opfer wird dabei z.B. mittels Verfolgen, Auflauern, Ausspionieren,
brieflicher oder telefonischer Belästigung (oft auch per Email,
SMS...), Herabwürdigung der Person im persönlichen und
beruflichen Umfeld „terrorisiert“.
Ziel der TäterInnen ist es, z.B. eine Beziehung aufzunehmen,
einen Beziehungsabbruch rückgängig zu machen oder sich
für Kränkungen zu rächen. Die Auswirkungen auf die
Opfer können von Schlaflosigkeit über Angst- und Panikattacken
bis zu psychosomatischen Beschwerden reichen.
Wie soll ich reagieren?
- Machen Sie
dem Täter nur einmal und unmissverständlich klar, dass
Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie
dann die Person konsequent!
- Dokumentieren
Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Briefe, SMS,
etc.). Diese sind wichtig bei rechtlichen Schritten.
- Informieren
Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie ,,gestalkt"
werden. Das stärkt Sie und schwächt den Täter.
- Nehmen Sie
keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem
Absender entgegen.
- Bei Telefonterror
informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten
Ihres Telefonbetreibers.
- Werden Sie
mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Poilizeidienststelle.
- In konkreten
Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf
133 oder 112 (Euronotruf).
- Nützen
Sie die Möglichkeit einer Beratung bei spezialisierten Einrichtungen.
Welche
rechtlichen Schritte kann ich unternehmen?
- Strafanzeige
- Einstweilige
Verfügung
- Unterlassungsklage
Folder - Download
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Beratung und Unterstützung
Kostenlos und vertraulich
GEWALTSCHUTZZENTRUM OBERÖSTERREICH
Tel.: 0732/60 77 60
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