Kontaktaufnahme
durch die Betroffenen:
- in
den meisten Fällen: telefonisch u./o. brieflich durch
das Gewaltschutzzentrum nach Datenübermittlung durch
Exekutive
- Sonst:
Vermittlung durch andere (Beratungseinrichtungen, Bekannte,
u.a.)
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Erstgespräch:
- Situations-
und Bedürfnisanalyse
- Juristische
und psychosoziale Beratung
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Erstellung eines individuellen Sicherheitsplans nach
Gefährdung bzw. Gefährlichkeitseinschätzung
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bei Entscheidung zugunsten weiterer Maßnahmen:
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wenn Betroffene keine Maßnahmen ergreifen möchten:
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| Besprechung
des weiteren Betreuungsverlaufes |
Information
über /
Weitervermittlung an soziale Einrichtungen bzw. Verabschiedung |
- Rechtliche
Information und Beratung
- Unterstützung
und Begleitung
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- Psychosoziale
Betreuung
- Unterstützung
und Begleitung
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dauert solange, bis die Betroffenen in Sicherheit sind |
Abschluss
Verabschiedung u./od. Weitervermittlung an andere Fachleute
(Therapie, soziale Beratungseinrichtungen ...) |