GEWALTSCHUTZZENTRUM NÖ
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Opferrechte im Strafprozess
- auf die Rechte und Interessen der verletzten Person angemessen Bedacht zu nehmen,
- die Verletzten über ihre Rechte im Strafverfahren und die Möglichkeit,
Entschädigung zu erhalten, zu informieren,(z.B. Akteneinsicht, Schadenersatz und
Schmerzengeldansprüche),
- Opfer einer strafbaren Handlung während des Verfahrens mit Achtung ihrer
persönlichen Würde zu Behandeln und berechtigten Interessen an der Wahrung
Ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches zu beachten. Dies betrifft z.B.
die Preisgabe von ldentität, Weitergabe von Lichtbildern usw.
- Opfer von sexueller Gewalt darüber zu informieren, dass sie die Beantwortung
von Fragen aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich und eine Schilderung
von Einzelheiten der strafbaren Handlung verweigern können. Betroffene können
verlangen, im Verfahren auf schonende Weise befragt zu werden sowie die
Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung auszuschließen.
- Die verletzte Person muss von einer Einstellung des Verfahrens oder einer
diversionellen Maßnahme (Erledigung mit Geldbuße, gemeinnütziger
Leistung, Probezeit oder außergerichtlichem Tatausgleich) informiert werden.
- Opfer mit Sprachproblemen haben Anspruch auf Übersetzungshilfe.
- Opfer haben von Amts wegen das Recht auf unverzügliche Verständigung,
wenn der Täter aus der Untersuchungshaft entlassen wird, auch darüber,
wenn dem Täter bestimmte Weisungen erteilt wurden, z.B. die Weisung, sich
dem Opfer nicht zu nähern.
- Opfer von Gewalt gefährlichen Drohungen und Sexualdelikten haben Anspruch
auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.