Gewaltschutzzentrum NÖ
3100 St. Pölten, Kremsergasse 37/ 1. Stock,
Tel: 02742/ 319 66, Fax: 02742/ 319 66-6
Email:office.st.poelten@gewaltschutzzentrum-noe.at
Konzept des Gewaltschutzzentrum NÖ
(Mit Berücksichtigung des Konzepts der Wiener Interventionsstelle)
Von Gewalt in der Familie / Gewalt im sozialen Nahraum betroffen sind hauptsächlich
Frauen und Kinder. Die Ursachen für diese Gewalt liegen, wie die
Vereinten Nationen in ihrer Deklaration gegen Gewalt an Frauen feststellen, in dem
historisch gewachsenen Machtungleichgewicht von Männern und Frauen. Männliche Gewalt
an Frauen im Privaten dient dazu, dieses Machtgefälle aufrecht zu erhalten und/oder
wieder herzustellen.
Kinder sind immer mitbetroffen von häuslicher Gewalt, auch dann, wenn sie nicht am
„am eigenen Leib“ Gewalt erfahren. Sie sind Gewaltopfer, wenn sie Misshandlungen und
Drohungen – meist gegen die Mutter – miterleben müssen.
Die Grundsätze für die Arbeit im Gewaltschutzzentrum lauten, dass es
keine Rechtfertigung für Gewalt im sozialen Nahraum geben kann. Häusliche Gewalt,
unabhängig davon, ob es sich um sexuelle, seelische oder/und körperliche Misshandlungen
handelt, ist kriminelles Unrecht und muss als Straftat behandelt werden. Schutz und
Sicherheit der Gewaltopfer muss oberstes Ziel jeder rechtlichen Maßnahme sein, wobei die
Sicherheit der Kinder nicht zu einer individuellen Verantwortung der Mutter gemacht werden
darf; die Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen. In der Zusammenarbeit ist hier am
gesetzlichen Auftrag der Jugendwohlfahrt anzuknüpfen, der zum „Kindeswohl“ weitreichende
Interventionsmöglichkeiten eingeräumt sind.
Um das Ziel zu erreichen, Gewalt im sozialen Nahraum zu beenden, muss
einerseits die Umsetzung der bestehenden Gesetze im Interesse der Betroffenen kontrolliert
und laufend verbessert werden, andererseits ist es erforderlich, gesellschaftliche
Veränderungsprozesse zu initiieren. Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung von Gewalt
in der Familie/im sozialen Nahraum.
Gewaltschutzzentren sind Opferschutzeinrichtungen. Sie wollen Mächtigung der Betroffenen
durch pro-aktive Unterstützung und Interventionen leisten und die Verfahren der Institutionen
und Behörden so gestalten, dass die Bedürfnisse und Rechte der Gewaltopfer gewahrt werden.
Vernetzung und Zusammenarbeit mit Behörden, die mit häuslicher Gewalt befasst sind, sowie
Präventionsarbeit durch Einbringen von Fachwissen in die gesellschaftspolitische Diskussion
sind wesentliche Ziele des Gewaltschutzzentrum NÖ.
Die regionale Zuständigkeit des Gewaltschutzzentrum erstreckt sich auf das
gesamte Bundesland Niederösterreich. Die KlientInnen werden zu einem persönlichen Gespräch
ins Gewaltschutzzentrum eingeladen, bei Bedarf auch an neutralen Orten in der Nähe ihres
Wohnortes aufgesucht. Es erfolgen Begleitungen zu Anzeigen bei der Polizei, zu Einvernahmen
bei Familiengerichten (in Zusammenhang mit der Erlassung einer Einstweiligen Verfügung) und/oder
zum Strafgericht. Nach Maßgabe der finanziellen Mittel werden weiterhin Regionalstellen
eingerichtet.
Die Unterstützungsarbeit der von Gewalt Betroffenen ist charakterisiert durch die
Prinzipien, schnell und unbürokratisch zu handeln, alle Informationen
vertraulich zu behandeln. Die Unterstützung ist kostenfrei und beruht auf der Zustimmung der
Gewaltopfer. Der Gedanke des Opferschutzes ist mit einer verantworteten Parteilichkeit
verbunden – parteilich gegen Gewaltanwendung zu sein – und hat in erster Linie die Bedürfnisse
und Rechte der von Gewalt betroffenen Frauen vor Augen. Kontakt mit dem Täter und
Miteinbeziehung in die konkrete Arbeit des Gewaltschutzzentrum erfolgt im Hinblick auf die
Gefährdung der Gewaltopfer. Denn die Interventionsarbeit zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit
der gewaltbetroffenen Frauen zu verbessern. Das Gewaltschutzzentrum handelt nicht an Stelle der
Klientinnen oder ohne Rücksprache mit ihnen – denn das Prinzip der Ermächtigung gilt als
Grundlage und Ziel des Handelns.
Handlungsanlass und Vorgangsweise: Handlungsanlass ist das Einlangen einer
Information über stattgefundene oder drohende physische/ psychische Gewalt. Informationsquellen
sind neben den Betroffenen Einsatzdaten der Polizei sowie Mitteilungen aus dem sozialen Umfeld
(KindergärtnerInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, NachbarInnen, Bekannte...)
Standardintervention ist die aktive Kontaktaufnahme mit den Gewaltopfern (Stabilisierung evtl.
auch Krisenintervention), im Betreuungsverlauf erfolgt eine Klärung der gegenwärtigen Situation
und Abklärung der weiteren rechtlichen Schritte. Gemeinsam mit den KlientInnen werden Schriftsätze
erarbeitet – vor allem Anträge auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung zur zeitlichen und
räumlichen Ausdehnung des Betretungsverbots. Diese werden in Wahrung der Frist von 14 Tagen an
die zuständigen Familiengerichte weitergeleitet. Psychosoziale Unterstützung und rechtliche
Beratung prägen den gesamten Interventionsprozess, der sich über viele Monate erstrecken kann
und psychosoziale und juristische Prozessbegleitung einschließt.
Hilfestellung für Kinder: Der Schutz von Frauen ist in Einheit mit dem Schutz von
Kindern zu sehen. Dazu ist die enge Kooperation mit den Einrichtungen der Jugendwohlfahrt und des
Kinderschutzes, aber auch mit Polizei und Gerichten erforderlich.
Positionierung zur Täterarbeit: Um nachhaltige Änderungen im Gewaltkontext
herbeizuführen, bedarf es einer ganzheitlichen Arbeitsweise, die Gewalttäter mit einbezieht. Das
Gewaltschutzzentrum NÖ. beteiligt sich an der Diskussion über Täterarbeit, wie sie von anderen
Institutionen angeboten wird, mit dem Ziel, im Sinne des umfassenden Opferschutzes Einfluss zu
nehmen.
Vernetzung und Kooperation: Im Sinne der Gewaltprävention kommt der Zusammenarbeit
mit allen Einrichtungen im Feld der häuslichen Gewalt große Bedeutung zu. Kooperation dient dem
Opferschutz, der Gewaltprävention, der Professionalisierung des Handlungsfeldes und dem Bildungsauftrag
mit Öffentlichkeitswirkung. Kooperationen erfolgen bei Einzelinterventionen, in Form von
Fallkonferenzen und bei interdisziplinären Arbeitsgruppen.
Prävention als Schulungstätigkeit: Ein Schwerpunkt der Arbeit des Gewaltschutzzentrum
ist die Initiierung und Durchführung von Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen und Seminare für
andere Berufsgruppen wie für PolizistInnen, RichterInnen, MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens u.a.
Öffentlichkeitsarbeit: Zur Erreichung der Ziele des Gewaltschutzzentrum muss eine
öffentliche Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu „häuslicher Gewalt“ erreicht werden. Diese
erfolgt durch Medienpräsenz, Beteiligung an Diskussionen der Fachöffentlichkeit,
Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial...
Evaluation: Die laufende Überprüfung der Arbeit des Gewaltschutzzentrum ist wesentlich
für die Qualitätssicherung. Sie beruht auf Dokumentation der Einzelfallarbeit, Erstellen einer
Statistik und Auswerten der vorhandenen Daten.